SATZUNG, der Kegel- und Reitsportfreunde Hop Hop im Galopp!
Artikel 1:
Klub, Gott, Vaterland.
Artikel 2, die Satzung:
Satzungsänderungen dürfen nur auf der jährlichen Generalversammlung vorgenommen werden, oder außerordentlich nur in Anwesenheit aller Mitglieder.
Eine 2/3 Mehrheit ist nötig. Auf Antrag finden die Abstimmungen geheim statt.
Artikel 3, Neumitglieder:
Zur Aufnahme von Neumitgliedern müssen alle Mitglieder angehört werden. Eine Neuaufnahme kommt nur bei Einstimmiger Abstimmung zum Tragen. Die Abstimmung kann auf Antrag geheim stattfinden.
Beiträge und Strafen werden ab werden ab Eintritt gezahlt. Fährt der Frischling mit auf Kegeltour, so zahlt er den Strafendurchschnitt der anderen Kegelbrüder nach.
Fährt er nicht mit auf Tour bekommt er die gezahlten Monatsbeiträge zurück.
Artikel 4, Ausscheiden:
Ein Austritt ist nur nach einer Kegeltour möglich, dass heißt bis zur Tour wird der Monatsbeitrag weiter bezahlt. Sollte der Ex-Kegelbruder nicht mit zur Tour kommen, so wird ein Betrag von 75 % des Reisegeldes pro Kopf bezahlt.
Artikel 5, Ämter:
Die Ämter werden auf der jährlichen Generalversammlung vergeben.
Folgende Ämter stehen zur Wahl: Vorsitzender / Stellvertreter, Kassenwart / Stellverteter, Schriftführer / Stellvertreter.
Artikel 6, Fehlen, Verspätung:
Entschuldigt ist entschuldigt. Unentschuldigtes Fehlen wird mit 25 EUR bestraft, dreimaliges unentschuldigtes Fehlen führt zum Ausschluss ohne finanzielle Ansprüche auf Erstattung bisher gezahlter Strafen und Beiträge.
Niedrige Beweggründe, wie Fußballspiele im Fernsehen, Freundin oder Frau sind keine Entschuldigungsgründe und werden nicht akzeptiert.
Gleiche Gründe sind für Verspätungen keine Entschuldigung.
Dreimaliges zu spät kommen, aus genannten Gründen in einem Kegeljahr führt ebenfalls zum Ausschluss.
Abmeldungen sind nur gültig abzugeben beim Kegelvater und seinem Stellvertreter.
Verspätungen kosten bis
15 Minuten 5 EUR; 15-30 Minuten 15 EUR; über 30 Minuten 25 Euro
Artikel 7, Respekt Anstand und Disziplin:
Beim Trinkspruch ist Haltung anzunehmen und es herrscht Ruhe. Der Ansagende hat das Wort, die anderen haben nur zu antworten. Der Ansagende hat 3 Versuche, den Spruch fehlerfrei aufzusagen. Falls dies nicht gelingt zahlt er eine Runde.
Gibt es eine Diskussion, so wird auf Handmeldung durch den Vorsitzenden das Wort erteilt. Es hat während der Wortmeldung Ruhe zu herrschen und der Redner darf seine Gedanken zu Ende führen. Sollte Krummi kein Ende finden, darf der Vorsitzende Ihm das Wort wieder entziehen.
Es ist untersagt sein Hinter- oder Vorderteil zu entblößen
Wer an einem Kegelabend keinen Schnaps verträgt kündigt dies zu Beginn an, damit sich die edlen Spender drauf einstellen können.
Es ist untersagt über Enniger oder Vorhelm unflätige Ausdrücke zu verwenden bzw. Schmähgesänge anzustimmen (siehe Strafenkatalog).
Ein neues Spiel wird nur einmal erklärt, wer nicht aufpasst muss selbst sehen was er dann kegelt.
Es wird nicht rumgesaut. Wer ein Glas verschüttet oder beschädigt, zahlt.
Robert wird nicht geschlagen!
Für alle Strafen gilt der angefügte Strafenkatalog, sofern in der Satzung nicht gesondert behandelt.
Artikel 8, Gastkegler:
Gastkegler sind gern gesehen. Allerdings ist Voraussetzung, dass der Gastkegler dem Vorsitzenden vorher angemeldet wird. Nur falls die Anzahl von 13 Keglern nicht überschritten wird, ist ein Gastkegler willkommen. Der Gast hat keine Verpflichtungen, außer eine Runde und seine Strafen zu bezahlen. Die Strafen sind sofort nach dem Kegeln zu zahlen.
Artikel 9, T-Shirt:
Das T-Shirt ist zu allen und nur zu Veranstaltungen des Klubs zu tragen. Vergehen werden mit 1 Runde geahndet. Geburtstage oder Hochzeiten sind keine reinen Klubveranstaltungen, sollten diese jedoch im Anschluss an ein Kegel gemeinsam besucht werden, ist das T-Shirt weiter zu tragen. Das Trikot oder Anzug ist alternativ möglich, wird aber einheitlich vom Vorsitzenden vorher bekanntgegeben.
Artikel 10, Handyregelung:
Handys sind tabu. Alle Handys sind bei Betreten der Bahn auszustellen und vorne am Bedienpult abzugeben. Dringende Ausnahmen sind nur Bereitschaftsdienste, dringeden Anrufe, Familienmitglieder im Krankenhaus oder Sterben, Geburten eigener Kinder. Diese Umstände sind bei Beginn des Kegelns beim Vorsitzenden anzumelden.
Artikel 11, Zahlungen:
Die Strafen vom letzen Kegeln sind beim nächsten Kegeln und Anwesenheit zu entrichten.
Es wird grundsätzlich auf volle EUR aufgerundet.
Die geteilte Gewinner- und Verliererrunde wird beim nächsten Kegeln gezahlt.
Falls einer der beiden Rundengeber nicht da ist, wird aus der Kasse ausgelegt und der Betrag als zu entrichtende Strafe verbucht.
Artikel 12, Grundbeitrag:
Der Grundbetrag von 10 EUR ist zu Beginn eines Kegelns zu entrichten. Auch wenn man am letzten Kegeln nicht teilgenommen hat, ist der Betrag beim nächsten mal fällig. Außerordentliche Zahlungen (z.B. irgendwelche Umlagen, Aktionen) sind gesondert mitzubringen und sind mit einzuplanen.
Artikel 13, Frauen:
Sollte sich eine Lebensabschnittsgefährtin oder Frau eines Kegelbruders auf die Bahn verirren, so kostet dies denselbigen eine Runde. Erlaubte Frauen auf der Bahn sind Stripperinnen und Nutten und Bedienungen.
Artikel 14, Punktesystem:
Das Punktesystem lautet wie folgt:
Der Gewinner eines Spiels bekommt 13 Punkte, der Zweite 12 Punkte usw..
Die punktniedrigste Hälfte der Kegler zahlt, jeweils 0,50 EUR.
Die Tagespunkte jedes Kegelns werden addiert, der Kegler mit der Höchstpunktzahl ist Tagessieger, der Punktniedrigste ist Tagesverlierer Robert. Beides kostet eine Runde. Die Gesamtpunkte eines Kegelabends sind vom Kassenwart dem Schriftführer mitzuteilen. Dieser führt die Jahreswertung.
Der Jahresletzte richtet für seine Kegelbrüder ein Grillen aus. Die Kosten tragen alle Kegelbrüder/Kasse.
Artikel 15, Termin Kegeln:
Ab 5 Abmeldungen wird das Kegeln verschoben. Die Entscheidung treffen, Kegelvater und Stellvertreter
Artikel 16, Kegel:
Es ist noch ein Restbestand von 7 Kegeln vorhanden.
Bei Kegelkontrolle keinen Kegel zu haben, kostet 15 Euro. Wer seinen Kegel verliert, muss beim Kassierer einen neuen Kegel aus dem Altbestand für 25 Euro erwerben.
Für das Strafmaß gilt der Angefügte Strafenkatalog.
Des Weiteren sind unter Punkt Sonstiges folgende Strafen zu vermerken:
3 Gossen nacheinander kosten 1 Runde
Kugel einholen kostet den Kegler 1 Runde
Kugel bei Versuch nicht einholen kostet den Läufer 1 Runde, ab grün zählt.
Sollte jemand einen Stuhl umwerfen kostet ihn dies 0,20 EUR.
Hut statt Robert sagen 1 EUR.
Kegel vergessen 15 EUR.
Robert vergessen 15 EUR
T-Shirt bei offiziellen Anlässen nicht tragen 15 EUR
